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Ersatzteil Shop Index
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Der E-CHECK für Mieter / Vermieter
Zum rechtlichen Hintergrund:
- Für die Sicherheit der
elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der
Eigentümer verantwortlich.
- Mieter sind verpflichtet, ihr
Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten,
wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine
regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach
den maßgeblichen Vorschriften.
- Was viele Mieter und
Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die
neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 "Betrieb von elektrischen
Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der
Prüfpflicht aus.
- Im Schadenfall muß der
Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den
Gerichten nachweisen.
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